SHG-Interfamilien – Treffen 2022

Trotz gewisser Unsicherheiten, die uns weiterhin begleiten, sind auch für 2022 verschiedene Treffen der SHG-Interfamilien geplant.

Das erste ist das Kombitreffen, organisiert vom Verein „Intergeschlechtliche Menschen e.V.“. Es soll vom 22. bis 24.04.2022 im Thüringer Wald stattfinden. Für Familien ist eine Anreise bereits ab dem 20.4. möglich. Der Anmeldeschluss ist am 22.02.2022.

Das jährlich stattfindende Südtreffen in Baden-Württemberg ist dieses Jahr für das Wochenende 22.-24.07. 2022 geplant.

Für das Nordtreffen in Niedersachsen ist das Wochenende vom 11.-13.11.2022 vorgemerkt.

Für weitere Informationen schreibt uns gerne eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten findet ihr unter Kontakt

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

SHG-Treffen 2021

Auch wenn ein Ende der Pandemie noch nicht abzusehen ist, läuft die Planung für unsere jährlichen Treffen. Wir hoffen sehr, dass zum Ende des Sommers oder im Herbst ein reales Wiedersehen möglich wird.

Folgende Termine wurden für Treffen in 2021 abgesprochen:

April 2021 – Treffen der Selbsthilfegruppen / organisiert über IM e.V.

Juli 2021 – Südtreffen der SHG Interfamilien

Oktober 2021 – Nordtreffen der SHG Interfamilien

Entscheidungen über die jeweiligen Konditionen der SHG-Treffen, ob die Herbergen öffnen dürfen, wie groß die Gruppen sein dürfen oder ob das Treffen doch abgesagt wird, können leider erst kurzfristig getroffen werden.

Gruppenmitglieder der SHG Interfamilien erhalten zeitnahe Informationen.

Studienstart InTraHealth

Welche Erfahrungen machen inter* und trans Menschen in der allgemeinen Gesundheitsversorgung in Deutschland? Dieser Frage widmet sich die aktuelle Studie des Projekts InTraHealth. Ziel der Online-Befragung ist es zu verstehen, wie sich erfahrene und/oder erwartete Diskriminierung darauf auswirken, wie Gesundheitsleistungen genutzt werden (können). Teilnahme ab sofort möglich unter: https://s2survey.net/intrastudie/

In Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln sowie den Kliniken Köln wird eine interaktive Online-Selbstlernumgebung für Gesundheitsfachkräfte entwickelt. Diese sollen so gezielt sensibilisiert werden, damit sich die medizinische Versorgungsqualität und –zufriedenheit für inter* und trans Personen verbessert.

Alle Infos zu der Studie und dem Projekt InTraHealth gibt es hier:

InTraHealth | Fachhochschule Dortmund (fh-dortmund.de)

Projekt InTraHealth

Von Dortmund aus ist ein Forschungsprojekt zur „Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für inter- und transgeschlechtliche Menschen durch Abbau von Diskriminierung als versorgerseitiger Zugangsbarriere“ gestartet.

Kern des Projekts bildet die Entwicklung einer interaktiven, webbasierten Fortbildungsplattform für Gesundheitsfachkräfte, die nach Abschluss des Projekts online frei zugänglich zur Nutzung zur Verfügung stehen wird.

Weitere Informationen findet ihr unter

https://www.fh-dortmund.de/de/fb/8/forschung/intrahealth/intrahealth_start.php

Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen

Am 09. Januar 2020 wurde ein Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen zur Stellungnahme an die Länder und Verbände übersandt. Die Lösung beinhaltet u.a. die Einschränkung der Personensorge der Eltern.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verbot_OP_Geschlechtsaenderung_Kind.html

Der Elternrat unserer Selbsthilfe hat dazu eine eigene Stellungnahme erstellt.

Empower-DSD

Durch Bundesförderungen konnten in diesem Jahr verschiedenen Projekte starten, die eine Verbesserung in dem Zusammenspiel zwischen Mensch und Medizin zum Ziel haben. Eines dieser Projekte, mit der Bezeichnung „Empower-DSD“, hat das Ziel der Entwicklung und Evaluation von interdisziplinären Informations- und Schulungskonzepten für Kinder und Jugendliche mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) und ihren Eltern. Die Seite ist noch im Aufbau, es gibt jedoch erste Informationen unter

https://kinder-endokrinologie.charite.de/forschung/empower_dsd/

„ALSO RÜHR‘ DAS JETZT NICHT AN, SONST WERDEN NOCH ALLE SCHWUL!“

Ergebnisse einer Studie der HS Hannover zu Bedarfen und Angeboten von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Adressat*innen aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit. (2019)

Ein Ausschnitt aus der Studie:

In der Befragung zu Bedarfen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter oder insgesamt queeren Jugendlichen aus Sicht von (vorwiegend) Sozialarbeitenden in Jugendeinrichtungen in zwei Regionen (städtisch/ ländlich geprägt) Niedersachsens wird deutlich, dass diese Jugendlichen in den Einrichtungen häufig nicht wahrgenommen werden … 

https://f5.hs-hannover.de/aktuelles/news/also-ruehr-das-jetzt-nicht-an-sonst-werden-noch-alle-schwul/

Aufklärung – Immer wieder ein wichtiges Thema. Schließlich kann man nur begreifen, was vorher verstanden wurde. Wie erkläre ich meinen Kind jedoch komplexe biologische Vorgänge, wenn ich sie selbst kaum verstehe?

Wer anschauliche Aufklärung über biologische Vorgänge oder spezielle Entwicklungen im Web sucht, sollte sich einmal die Seiten von AboutKidsHealth anschauen. Die Kanadische Seite bietet auch für andere Themen Interessantes zum Verständnis.

Mehrsprachig, leider nicht in deutscher Sprache verfügbar.

https://www.aboutkidshealth.ca/body/interactive?module=sex-development

Geschlechterangabe „divers“ bringt mehr Rechte für intergeschlechtliche Personen – PSTG §22 (3)

Seit dem 22. Dezember 2018 gibt es in Deutschland einen Dritten Personenstand. Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können sich sowohl als weiblich, wie auch als männlich oder divers eingetragen lassen.

Zusätzlich bleibt die im November 2013 von der Regierung beschlossene Möglichkeit einer Offenhaltung des Eintrages laut § 22 (3) PSTG weiterhin als Kann-Vorschrift bestehen. Das bedeutet, dass Eltern derzeit für ihr Kind die Wahl zwischen 4 Optionen der Eintragung haben.
https://www.buzer.de/s1.htm?a=22+&g=&kurz=PStG&ag=7606

Weiterhin wurde ein Gesetzestext mit dem § 45 b PSTG neu geschaffen, der Änderungen des Geburtseintrages für Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vereinfachen soll. Berücksichtigt wurde, dass ein einfacher ärztlicher Nachweis der Varianz, ohne eine Begründung, für eine Änderung des Geburtseintrages ausreichend ist. Eine Änderung der Vornamen kann gleichfalls in diesem Rahmen erfolgen.

Sollten keine Nachweise vorliegen oder nicht vorgelegt werden können, kann eine Änderung durch die Vorlage einer eidesstattliche Versicherung vorgenommen werden. Die notwendige öffentliche Beglaubigung der Erklärung kann bei dem zuständige Standesamt vor Ort erfolgen.
https://www.buzer.de/s1.htm?a=45b&g=pstg

Weitere Informationen und Interpretationen unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/weiblich-maennlich-divers-1510828 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/intersexuelle/ratgeber-fuer-inter-und-transgeschlechtliche-menschen.html

Ein persönlicher Bericht ist zu finden unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-rechte-fuer-intergeschlechtliche-personen-1560304